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Der Brand in der Küche

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Für den Brand in einer Küche besteht eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus.

So hat das Landgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall eines Studenten entschieden, von dem die Gebäudeversicherung den durch einen Brand entstandenen Schaden erstattet bekommen wollte. Nach einer Party am Vorabend in der Wohnung seiner Wohngemeinschaft schob am folgenden Tag um die Mittagszeit ein hungriger Student in Magdeburg eine Tiefkühlpizza in den Backofen des Küchenherdes. Er stellte den Timer an seinem Handy auf ca. 10 Minuten ein und verließ die Küche. Noch vor Ablauf der Zeit bemerkte der Student einen beißenden Geruch und musste feststellen, dass Küche brannte. Brandursache war eine versehentlich eingeschaltete Ceranplatte des Herdes. Die Feuerwehr konnte das Feuer in der Wohnung löschen. Den an dem Gebäude entstandenen Schaden machte die Gebäudeversicherung in Höhe von rund 27.000 Euro gegenüber dem Studenten geltend. Die Versicherung war der Meinung, der Student habe grob fahrlässig gehandelt, da er den Herd unbeaufsichtigt betrieben habe. Dies gelte besonders deshalb, weil er wusste dass sich die Einschaltknöpfe leicht verdrehen lassen.

Nach Auffassung des Landgerichts Magdeburg lag keine grobe Pflichtwidirgkeit des Studenten vor. Eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer besteht nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um den Mann in Regress zu nehmen.

Eine Pizza in einem Ofen, die man wenige Minuten unbeaufsichtigt lässt, ist nicht so gefährlich wie ein unbeaufsichtigt vor sich hinkochender Topf mit Fett auf einem Herd. Auch ein Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen verursacht normalerweise nicht sofort einen Brand. Zudem ist der Student weder eingeschlafen, noch hat er die Wohnung verlassen, sondern hielt sich nur wenige Minuten in einem anderen Raum auf.

Der Student muss keinen Schadensersatz für den von ihm verursachten Brand bezahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung mit Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. November 2013 verworfen wurde.

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20. Juni 2013 – 10 O 1779/13


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